Bürsten- und Pinselmacher

Berufsausbildung / Ausbildung

36 Monate
Kunststoffherstellung und -verarbeitung, Holzbearbeitung und -verarbeitung

Bürsten- und Pinselmacher

Ausbildung & Beruf

Der Bürsten- und Pinselmacher ist im Tätigkeitsbereich Kunststoffherstellung und -verarbeitung, Holzbearbeitung und -verarbeitung aktiv und gehört damit zur Berufshauptgruppe 22. Die Ausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher dauert 36 Monate. Es gibt 15 Auszubildende, die eine Berufsausbildung als Bürsten- und Pinselmacher / Bürsten- und Pinselmacherin machen. Eine Ausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher wird dem Bereich Handwerk, Industrie und Handel zugeordnet und entspricht nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4.

Fachrichtungen

In der Berufsausbildung als Bürsten- und Pinselmacher gibt es die Möglichkeit zur Spezialisierung in die folgenden Fachbereiche.
  • Herstellen von Bürsten
  • Herstellen von Pinseln

Rechtliche Grundlagen & Rahmenlehrplan

  • VO Berufsausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher und zur Bürsten- und Pinselmacherin (Bürsten- und Pinselmacherausbildungsverordnung - BüPinAusbV) vom 08.06.2017 (BGBl. I S. 1559)
  • Rahmenlehrplan: Beschluss KMK vom 05.12.1997 (BAnz Amtlicher Teil Nummer B2 vom 06.06.2018) i. d. F. vom 30.03.2017

Mehr Infomationen & Quellen

  • Berufsbezeichnung: Bürsten- und Pinselmacher
  • Berufshauptgruppe: 22 / Kunststoffherstellung und -verarbeitung, Holzbearbeitung und -verarbeitung
  • Ausbildungsbereich: Handwerk, Industrie und Handel
  • Dauer der Ausbildung: 36 Monate
  • Anzahl der Auszubildenden: 15
  • Niveau DQR: 4
  • Berufsgattung: 22352
Die Anzahl der Auszubildenden in der Berufsausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher / Bürsten- und Pinselmacherin bezieht sich auf das Jahr 2016. Sie stammt aus der zur Zeit der Veröffentlichung aktuellesten Statistik des Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und des Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe 2018.

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